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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.09.2014 – 29.09.2014

Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Schwaigern (Vorderer Berg)
Landkreis Heilbronn

 

Bekanntgabe der Ergebnisse der Bodenwertermittlung der Rebfläche

(Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)
vom 09.09.2014

Die Nachweise über die Ergebnisse der Bodenwertermittlung der Grundstücke der Rebfläche des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Schwaigern (Vorderer Berg) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus

              vom 29. September bis 17. Oktober 2014
              im Rathaus in Schwaigern, Marktstraße 2 im Erdgeschoss
              im Eingangsbereich
              und nach dem Umzug der Verwaltung
              im Rathaus in Schwaigern, Weststraße 1
              während der üblichen Öffnungszeiten.

Ein Beauftragter des Flurneuordnungsamts Heilbronn steht für Auskünfte zur Verfügung

              am Dienstag, den 14. Oktober 2014 und
              am Donnerstag, den 16. Oktober 2014
              im Dachgeschoss der Mediathek, Kelterplatz 1
             
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz) über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

              Dienstag, den 21. Oktober 2014
              im Dachgeschoss der Mediathek, Kelterplatz 1
              um 10.00 Uhr.

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.

Das Flurneuordnungsamt Heilbronn wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Bodenwertermittlung erläutern.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Bodenwertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor dem Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt vorbringen. Die Einwendungen werden vom Flurneuordnungsamt geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Flurneuordnungsamt die Ergebnisse der Bodenwertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Bodenwertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

       1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Bodenwertermittlung
            nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat
            Widerspruch erhoben werden kann,

       2.  die Feststellung der Ergebnisse der Bodenwertermittlung für das
            ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar
            geworden ist, für alle Beteiligte bindend.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.

 

gez. Bopp
Amtsleiter                                DS

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