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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Mitteilung des Landratsamts

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.09.2014 – 29.09.2014

Einführung in das Betreuungsrecht

Für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der für die Betroffenen handeln kann. Der Betreuungsverein Heilbronn bietet zur Einführung in dieses Rechtsgebiet Informationsveranstaltungen an:

Mittwoch, 24. September, 18 Uhr: Einführung in das Betreuungsrecht Teil I

Mittwoch, 15. Oktober, 18 Uhr: Einführung in das Betreuungsrecht Teil II

An beiden Abenden vermitteln Stefan Stroh und Stefanie Loos vom Betreuungsverein Heilbronn e.V. Grundkenntnisse des Betreuungsrechts unter Einbeziehung der praktischen Arbeit. Eine Teilnahme am zweiten Termin ist auch ohne vorherigen Besuch des ersten Teiles möglich.

Beide Veranstaltungen finden beim Betreuungsverein Heilbronn, Allee 6, 1. Stock (Hofeinfahrt Titotstraße) statt. Eingeladen sind neu bestellte Betreuer und Betreuerinnen sowie alle, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen oder am Thema Interesse haben. Die Teilnahme ist kostenlos und an keine Mitgliedschaft gebunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht unter  www.landratsamt-heilbronn.de oder www.betreuungsverein-heilbronn.de .

 

Mastbetriebe müssen Antibiotikagaben melden

Die zunehmende Resistenzbildung bei Bakterien gegen Antibiotika ist ein wichtiges Thema in der Human- und Veterinärmedizin. Bei jedem Einsatz von antibiotisch wirksamen Stoffen besteht die Gefahr, dass Bakterien gegen diese Stoffe widerstandsfähig werden. Zur Minimierung von Antibiotika in der Nutztierhaltung wurde das Arzneimittelgesetz geändert. Mastbetriebe ab einer bestimmten Größe müssen die Verabreichung von Antibiotika an das Veterinäramt oder elektronisch an die HIT-Datenbank melden. Ein Fragenkatalog zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes und zwei Formblätter für die Meldung an das Veterinäramt stehen auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-heilbronn.de, Suchbegriff „Tierschutz“ zur Verfügung.

 

Gemeinsam Eltern bleiben nach Trennung oder Scheidung

Unter dem Titel „Getrennte Wege – gemeinsam Eltern bleiben“ beginnt ab dem 6. Oktober, jeweils montags von 19.30 bis 21.30 Uhr, eine fünfteilige Veranstaltungsreihe für Paare oder einzelne Elternteile mit Kindern, die Trennungsabsichten haben oder bereits in Trennung oder Scheidung leben. Die weiteren Seminartermine sind am 13. und 20. Oktober sowie am 3. und 10. November.

Das Seminar findet in Raum 26  im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, statt. Verschiedene Referenten beleuchten die psychischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte von Trennung oder Scheidung. Im Mittelpunkt steht dabei das Kind und sein Bedürfnis, weiterhin Eltern zu haben. Die Informationen werden ergänzt durch vertiefende Aussprachen. Auch Fragen werden beantwortet.
Das Seminar ist kostenlos und wendet sich an Teilnehmer aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn. Anmeldungen unter Telefon: 07131/994-338.

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