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Mitteilungsblatt Nordheim

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Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Erfasst von: Hauptmann, Mona | 09.09.2014 – 23.09.2014

Die Mütterrente macht's möglich:
Rente ohne eigene Beiträge
Rente, ohne je einen eigenen Beitrag in die Rentenkasse einbezahlt zu haben? Doch, das gibt es, wie die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mitteilt: Insbesondere Mütter mit mehreren Kindern haben jetzt möglicherweise erstmals einen Rentenanspruch. 
Der Grund: Die für eine Altersrente notwendigen fünf Jahre mit Beitragszeiten - dazu zählen auch Kindererziehungszeiten - lassen sich jetzt leichter erreichen. Für vor 1992 geborene Kinder werden auf dem Rentenkonto nun nicht nur ein, sondern zwei Erziehungsjahre gutgeschrieben.
Auch wer also nie selbst Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, aber drei Kinder erzogen hat, kann nun auf die fünf Jahre kommen, die mindestens erforderlich sind. Allerdings muss in diesem Fall die Rente beantragt werden. 
Beispiel: Eine im Mai 1948 in Westdeutschland geborene Mutter, die drei Kinder erzogen, aber keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, erhält rückwirkend zum 1. Juli eine Altersrente von brutto 171,59 Euro. Davon geht aber noch der Eigenanteil für die Krankenkasse und Pflegeversicherung ab. Allerdings muss die Mutter bis zum 31. Oktober 2014 einen Rentenantrag gestellt haben. 
Fehlen trotz verlängerter Kindererziehungszeiten noch einige Monate für die fünf Jahre, kann es sinnvoll sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro im Monat.

Experten-Telefon in Baden-Württemberg
Experten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sind am Telefon, wenn man die kostenlose Sonder-Servicenummer für alle Fragen zur Mütterrente anruft. Unter 0800 1017100 stehen die Fachleute allen Rentenversicherten im Land bei Fragen speziell zur Mütterrente zur Verfügung. Besetzt ist das Servicetelefon montags bis donnerstags von 8 bis 17 und freitags von 8 bis 12 Uhr. 
Wer schon am 30. Juni eine Rente bezogen hat, erhält die höhere Mütterrente automatisch und muss nichts unternehmen. Gleiches gilt für vor 1921 geborene Mütter, die Leistungen für Kindererziehung erhalten. Beginnt die Rente ab dem 1. Juli, werden die Zeiten der Kindererziehung automatisch berücksichtigt, wenn sie der Rentenversicherung bekannt sind.

Wissenswertes auch zur Mütterrente enthält die Broschüre »Das Rentenpaket:
Unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de kann man sie herunterladen. In Papierform kann man die Broschüre bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 0721 82523888 bestellen.

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