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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.08.2014 – 08.09.2014

Öffentliche Bekanntmachung

Geplante Flurbereinigung Schwaigern-Stetten (RHB L7)

Einladung zur Informations- und  Aufklärungsversammlung

Das Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt – beabsichtigt, in der Stadt Schwaigern, Gemarkung Stetten ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes durchzuführen, um die Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens L 7 entstehen. Des Weiteren soll ein etwa 10 m breiter Gewässerrandstreifen entlang des Leinbachs ins Eigentum der Stadt Schwaigern überführt werden.

 

Das Flurbereinigungsgebiet wird eine Fläche von etwa 31 ha haben.

Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt vom 01.09.2014 bis 17.09.2014 im Rathaus Schwaigern im Erdgeschoss im Eingangsbereich zur Einsichtnahme aus.

 

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und interessierten Bürger werden hiermit zur

Informations- und Aufklärungsversammlung

am 17. September 2014 um 19.30 Uhr

in Schwaigern, Ortsteil Stetten, Feuerwehrhaus

eingeladen.

Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

 

Heilbronn, den 15.08.2014

 

 

gez. Friedrich Bopp                                           D.S.

Amtsleiter

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