Mitteilungsblatt Nordheim
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Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.08.2014 – 08.09.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Geplante Flurbereinigung Schwaigern-Stetten (RHB L7)
Einladung zur Informations- und Aufklärungsversammlung
Das Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt – beabsichtigt, in der Stadt Schwaigern, Gemarkung Stetten ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes durchzuführen, um die Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens L 7 entstehen. Des Weiteren soll ein etwa 10 m breiter Gewässerrandstreifen entlang des Leinbachs ins Eigentum der Stadt Schwaigern überführt werden.
Das Flurbereinigungsgebiet wird eine Fläche von etwa 31 ha haben.
Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt vom 01.09.2014 bis 17.09.2014 im Rathaus Schwaigern im Erdgeschoss im Eingangsbereich zur Einsichtnahme aus.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und interessierten Bürger werden hiermit zur
Informations- und Aufklärungsversammlung
am 17. September 2014 um 19.30 Uhr
in Schwaigern, Ortsteil Stetten, Feuerwehrhaus
eingeladen.
Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Heilbronn, den 15.08.2014
gez. Friedrich Bopp D.S.
Amtsleiter