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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juli 2014

Erfasst von: Redaktion, WZ | 29.07.2014 – 12.08.2014

Bebauungsplanverfahren "Nordheim Süd-West III";
Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss 

Schon im Juli 2013 wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Nordheim Süd-West III“ aufzustellen. Die Öffentlichkeit sowie die berührten sogenannten Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat beriet nun über eingegangene Anregungen, wog diese untereinander und gegeneinander ab und beschloss, den Planentwurf und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu billigen und öffentlich auszulegen. Der Plan und Informationen dazu werden in Kürze im Internet unter www.nordheim.de veröffentlicht.

 

 

Kurt-von-Marval-Schule, Pavillons während der Bauzeit;
Standortfrage abschließend geklärt 

Grundsätzlich entschied sich der Gemeinderat bereits im Juni, in welchem Bereich die zwei Pavillons zur Unterbringung von Schülern und Schulverwaltung über die Bauzeit aufgestellt werden sollen. Offen blieb, ob der Standort der beiden Pavillons noch getauscht, oder entsprechend des Vorschlags von Planern, Schulleitung und Verwaltung umgesetzt werden soll. Nachdem die Überprüfung der Erschließungskosten ergab, dass sich ein Tausch kostenmäßig nahezu nicht auswirkt, beschloss der Gemeinderat den Empfehlungen der Schulleitung und dem Vorschlag von Planern und Verwaltung zu folgen. Der nur über die Umbauzeit der Grundschule (ca. 10 Monate) benötigte Pavillon (P 1) wird demzufolge neben dem Hauptschulgebäude aus dem Jahr 2000 im Bereich des jetzigen „grünen Klassenzimmers“ erstellt. Der Pavillon (P 2), der die Schüler der Sekundarstufe und die Schulverwaltung beherbergt, soll nördlich des Grundschulgebäudes und parallel zur Straße „Im Geißbühl“ in die dortige Grünfläche gestellt werden.

 

                       

Unser Bild zeigt die künftigen Standorte der Pavillons.

 

Neubau Kinderkrippe Südstraße;
Entwurf von Huschka Architekten soll realisiert werden. 

Im Mai wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse einer Projektanalyse zur geplanten Kinderkrippe vorgestellt. Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat noch andere Kindergärten besichtigt. In der Sitzung wurde darüber beraten, ob die bestehende Planung weiter verfolgt oder neu geplant werden soll. Nach kontroverser Debatte entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich, die bisherigen Entwürfe des Architekturbüros Huschka umzusetzen. Bis Ende des Jahrs sollen nun baugesuchsreife Pläne als Grundlage für zu stellende Zuschussanträge erarbeitet werden. Bei üblichem Verlauf könnte im Herbst nächsten Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden. Auf die Einbeziehung eines Projektsteuerers wurde verzichtet.

 

 

Rohrnetzberechnung für die Trinkwasserversorgung;
Vergabe von Ingenieurleistungen 

Mit einer Rohrnetzberechnung wird der künftige Wasserbedarf in den verschiedenen Versorgungszonen auf der Basis der geplanten Baugebietsentwicklung und der spezifischen Verbräuche der letzten Jahre prognostiziert. Weiter wird im Rahmen dieser Berechnung überprüft, ob in allen Versorgungsgebieten noch die vom Wasserwerk zu liefernden Drücke im Netz gegeben sind. Für eine gesicherte Feuerlöschwasserversorgung ist dies ein unabdingbares Muss. Eine solche Rohnetzberechnung soll im nächsten Jahr beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist die vermessungstechnische Aufnahme des Leitungsnetzes. Derzeit liegen solche Aufnahmen noch nicht vor. Der Gemeinderat vergab die hierfür erforderlichen Vermessungsleistungen an das Vermessungsbüro Käser, Reiner, Koch.

 

 

Baugebiet "Nordheim Süd-West III";
Anordnung der Umlegung 

Für das Baugebiet „Nordheim Süd-West III“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die Grundstücke nach Lage, Form und Größe in der Weise neu zu ordnen, dass für die künftige bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Aus diesem Grunde ordnete der Gemeinderat die Umlegung für dieses Gebiet an und beauftragte den Umlegungsausschuss mit der Durchführung der Umlegung.

 

 

Bebauungsplanverfahren "Geroldsgrund II";
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren
durch Deckblatt
 

In einem Teilbereich des Bebauungsplanes Geroldsgrund II soll der in einzelnen Abschnitten sehr breite Grünstreifen auf seine grundsätzliche Breite von 7 m reduziert werden. Da die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans von untergeordneter städtebaulicher Bedeutung ist, ist sie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zulässig. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Geroldsgrund II“ durch Deckblatt zu ändern und nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz


Der Kunstrasenplatz im Sportgelände ist fertiggestellt und kann auch bespielt werden. Um eine ordnungsgemäße Nutzung dieses Platzes zu gewährleisten, ist es notwendig, gewisse Spielregeln aufzustellen. Dazu wurde vom Gemeinderat eine Benutzungsordnung beschlossen. In ihr wurde festgelegt, dass der TSV Nordheim Vorrang bei der Belegung hat. Damit wird auch honoriert, dass der Sportverein einen Zuschuss zu den Baukosten des Platzes geleistet hat. Alle übrigen Nutzer müssen ein Benutzungsentgelt bezahlen. Der genaue Wortlaut der Benutzungsordnung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Kooperation Musikverein – Schule;
Bläserklasse


Zwischen der Kurt-von-Marval Schule und dem Musikverein wurde vor einigen Jahren eine Kooperation mit dem Ziel abgeschlossen, die dritten Grundschulklassen zu einer „Bläserklasse“ auszubilden. Die Schüler erhalten einmal pro Woche einen instrumentalbezogenen Gruppenunterricht durch Lehrer der Musikschule Lauffen.
Jede Bläserklasse wird zwei Jahre lang ausgebildet. Die Kosten wurden –bis auf einen geringen Elternanteil- von der Gemeinde und der von Marval`schen Stiftung getragen. Für eine mögliche weitere Bläserklasse (ab Herbst 2014), ist die Stiftung auch wieder bereit, einen Zuschuss in Höhe der hälftigen Kosten zu übernehmen.
Der Gemeinderat stimmte der Kostenübernahme der restlichen 50% zu.

 

Finanzzwischenbericht 2014

Der Kämmerer der Gemeinde informierte den Gemeinderat über den Stand der Haushaltswirtschaft 2014:

Im Verwaltungshaushalt wird aufgrund der „Mai-Steuerschätzung“ erwartet, dass sich das Gesamtaufkommen der Einkommensteuer auf 5,3 Mrd. € erhöht. Bei der Planaufstellung wurde noch von einem Aufkommen von 5,0 Mrd. ausgegangen. Dadurch werden beim Einkommensteueranteil Mehreinahmen von rd. 200.000 € erhofft.

Bei der Gewerbesteuer wird mit größeren Nachzahlungsbeträgen gerechnet, so dass sich der veranschlagte Betrag von 2,0 Mio. € auf (Stand Jahresmitte 2014) 2,4 Mio. € erhöhen kann.

Die übrigen Einnahmen- und auch die Ausgabenpositionen werden weitgehend eingehalten. So kann aus heutiger Sicht eine Erhöhung der Zuführungsrate von bisher knapp 1,2 Mio. € auf rd. 1,8 Mio. € erwartet werden.

Im Vermögenshaushalt wurden die veranschlagten Grundstückserlöse (1,3 Mio. €) zwar noch nicht erreicht, die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass dies bis Jahresende der Fall sein wird.

Durch die höhere Zuführungsrate müssen der allgemeinen Rücklage statt der veranschlagten 1.279.000 € rd. 600.000 € weniger entnommen werden.

Einschließlich der weiteren Rücklagemittel aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2013 stehen damit zur Finanzierung der Ausgaben der Folgejahre weitere Finanzmittel von rd. 1,5 Mio. € zur Verfügung.

 

Annahme von Spenden

Folgende Spenden wurden dankend angenommen:

1. von der Firma Gebrüder Eberhard GmbH & Co.KG, Heilbronn, 2.516 € für die Jugendförderung der Gemeinde,

2. von der Firma Klotzbücher GmbH, Nordheim-Nordhausen, 450 € für die Kurt-von-Marval Schule und

3. von der Firma Running Mhhh, Die Maultaschen Revolution, Berglen, 150 € ebenfalls für die Kurt-von Marval Schule.

 

 

Sonstiges

Der Ordnungsamtsleiter informierte über wichtige Beschlüsse aus der letzten Verkehrsschau der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vom 15. Juli 2014. Im Bereich des an der Kirchstraße gelegenen Haupteingangs der Evangelischen Kirche in Nordheim soll ein  Behinderten-Parkplatz ausgewiesen werden. Das bislang nur probeweise bestehende  Haltverbot auf der südlichen Seite der Südstraße ggü. Gebäude 38 wurde dauerhaft angeordnet, weil es sich bewährt hat. Mit Blick auf die Parksituation in der Kapellenstraße wurde kein Bedarf für die Anordnung einzelner punktueller Maßnahmen gesehen – über die Alternative hierzu, die Ausarbeitung einer Verkehrsplanung für die gesamte Kapellenstraße durch ein Fachbüro, wird zu gegebener Zeit beraten und entschieden. 

 

 

 

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