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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Verlegung eines Wassergrabens im geplanten Baugebiet Nordheim Süd- West III,

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 22.07.2014 – 05.08.2014

Verlegung eines Wassergrabens im geplanten Baugebiet Nordheim Süd- West III,
Flurstücksnummer 2215, 2218, 2214, 2269, 2272 (neuer Graben), Flurstücksnummer 2247, 10398, 1891/1 (alter Graben) auf der Gemarkung Nordheim

Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3a UVP- Gesetz)

Die Gemeinde Nordheim plant das Baugebiet Nordheim Süd-West III zu erschließen. Im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren wurde eine Grabenumlegung in Betracht gezogen, welche das in sehr geringer Menge anfallende Außengebietsoberflächenwasser zukünftig nicht mehr durch das neue Baugebiet Süd-West III führt, sondern vorher über eine neu herzustellende Grabentrasse in Richtung Breibach ableitet.

Nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei sonstigen Bauvorhaben zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Landratsamt Heilbronn hat im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens diese Vorprüfung entsprechend §§ 3a und 3c UVPG durchgeführt. Diese Prüfung ergab, dass durch die geplante Verlegung des Wassergrabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

 

Landratsamt Heilbronn
-Bauen, Umwelt und Planung-

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