Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. Juli 2014
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.07.2014 – 06.08.2014
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstück 10453, Keltenweg 17;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
im Untergeschoss
Im Keltenweg 17 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen im
Untergeschoss errichtet werden. Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe
Nord II“. Der Dachvorsprung befindet sich auf der westlichen Seite
außerhalb der Baugrenze. Der Technische Ausschuss erteilte das für
eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
b) Flurstück 10463, Zimmerer Höhe 23;
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage
Das Gebäude liegt im nordwestlichen Bereich und mit dem
Dachgiebel im südlichen Bereich zum Teil außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss
erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
c) Flurstück 3906, Mühlstraße 12;
Wohnhausabbruch und Neubau eines Wohnhauses auf
vorhandenem Untergeschoss mit Neubau einer Garage
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.
V. m. § 34 BauGB erteilt.
d) Flurstück 3912, Mühlstraße 2;
Nutzungsänderung von Waschküche in Hundesalon
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.
V. m. § 34 BauGB erteilt.
e) Flurstück 10464/1, Zimmerer Höhe 19;
Neubau einer Doppelhaushälfte mit einer Garage und
einem Stellplatz
In der Zimmerer Höhe 19 soll eine Doppelhaushälfte mit einer
Garage und einem Stellplatz errichtet werden. Der Dachvorsprung
befindet sich auf der nördlichen Seite außerhalb der Baugrenze.
Außerdem befindet sich die Terrasse zum Teil außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte
das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
Malerarbeiten Willy-Weidenmann-Halle;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Die Malerarbeiten an der Westseite, sowie an Dachvorsprüngen und Sparren der Willy-Weidenmann-Halle waren öffentlich ausgeschrieben. Lediglich eine Firma hatte ein Leistungsverzeichnis abgeholt und hat auch ein Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung des Angebots des Malergeschäftes Kappler, Nordheim, ergab, dass die Preise angemessen sind. Der Technische Ausschuss beauftragte die Firma Kappler zum Angebotspreis von 21.660,38 € mit den Arbeiten.
Verlegung von stationären Bewässerungsleitungen in
gemeindlichen Feldwegen zur Bewässerung von Weinbergen
in verschiedenen Gewannen
Für den Bau von Tropfberegnungsanlagen in verschiedenen Rebgebieten wurde die Verlegung von Versorgungsleitungen beantragt. Der Technische Ausschuss stimmte der Verlegung der Bewässerungsleitungen zu und beauftragte die Verwaltung mit den Beteiligten eine Vereinbarung über die Feldwegbenutzung abzuschließen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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