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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21. Juli 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.07.2014 – 06.08.2014

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

  

Bausachen

  
a)  Flurstück 10453, Keltenweg 17; 
         Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
         im Untergeschoss

         Im Keltenweg 17 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen im 
         Untergeschoss errichtet werden. Das Vorhaben liegt im
         Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe
         Nord II“. Der Dachvorsprung befindet sich auf der westlichen Seite
         außerhalb der Baugrenze. Der Technische Ausschuss erteilte das für
         eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

    b)  Flurstück 10463, Zimmerer Höhe 23;
          Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage

          Das Gebäude liegt im nordwestlichen Bereich und mit dem 
          Dachgiebel im südlichen Bereich zum Teil außerhalb der 
          überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss
          erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
          Einvernehmen.

 

    c)  Flurstück 3906, Mühlstraße 12;
          Wohnhausabbruch und Neubau eines Wohnhauses auf
          vorhandenem Untergeschoss mit Neubau einer Garage

          Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten  
          Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die 
          Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen 
          Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.
          V. m. § 34 BauGB erteilt.

 

    d)  Flurstück 3912, Mühlstraße 2;
          Nutzungsänderung von Waschküche in Hundesalon

          Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten 
          Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
          Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
          Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.
          V. m. § 34 BauGB erteilt.

 

e)  Flurstück 10464/1, Zimmerer Höhe 19;
      Neubau einer Doppelhaushälfte mit einer Garage und
      einem Stellplatz

      In der Zimmerer Höhe 19 soll eine Doppelhaushälfte mit einer
      Garage und einem Stellplatz errichtet werden. Der Dachvorsprung
      befindet sich auf der nördlichen Seite außerhalb der Baugrenze.
      Außerdem befindet sich die Terrasse zum Teil außerhalb der
      überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte
      das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

Malerarbeiten Willy-Weidenmann-Halle;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Die Malerarbeiten an der Westseite, sowie an Dachvorsprüngen und Sparren der Willy-Weidenmann-Halle waren öffentlich ausgeschrieben. Lediglich eine Firma hatte ein Leistungsverzeichnis abgeholt und hat auch ein Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung des Angebots des Malergeschäftes Kappler, Nordheim, ergab, dass die Preise angemessen sind. Der Technische Ausschuss beauftragte die Firma Kappler zum Angebotspreis von 21.660,38 € mit den Arbeiten.

 

Verlegung von stationären Bewässerungsleitungen in
gemeindlichen Feldwegen zur Bewässerung von Weinbergen
in verschiedenen Gewannen

Für den Bau von Tropfberegnungsanlagen in verschiedenen Rebgebieten wurde die Verlegung von Versorgungsleitungen beantragt. Der Technische Ausschuss stimmte der Verlegung der Bewässerungsleitungen zu und beauftragte die Verwaltung mit den Beteiligten eine Vereinbarung über die Feldwegbenutzung abzuschließen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

 

Schä

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