Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2014 - um was geht’s?

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2014 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.07.2014 – 06.08.2014

Bebauungsplanverfahren "Nordheim Süd-West III";
Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung im Juli 2013, den Bebauungsplan „Nordheim Süd-West III“ aufzustellen. Die Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Über eingegangene Anregungen ist vom Gemeinderat zu beschließen. Weiter ist vom Gemeinderat

darüber zu entscheiden, ob der Planentwurf gebilligt und öffentlich ausgelegt wird.

 

Kurt-von-Marval-Schule, Pavillons während der Bauzeit;
Klärung der Standortfrage

Grundsätzlich entschied sich der Gemeinderat bereits im Juni, in welchem Bereich die zwei Pavillons zur Unterbringung von Schülern und Schulverwaltung über die Bauzeit aufgestellt werden sollen. Offen blieb, ob der Standort der beiden Pavillons noch getauscht, oder entsprechend des Vorschlags von Planern, Schulleitung und Verwaltung umgesetzt werden soll.

 

Neubau Kinderkrippe Südstraße;
Weiteres Vorgehen

Im Mai wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse einer Projektanalyse vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden vom Gemeinderat noch andere Kindergärten besichtigt. In der Sitzung soll darüber beraten werden, ob die bestehende Planung weiter verfolgt oder neu geplant werden soll. Weiter ist darüber zu entscheiden, ob die Baumaßnahme weiter durch einen Projektsteuerer begleitet werden soll.

 

Rohrnetzberechnung für die Trinkwasserversorgung;
Vergabe von Ingenieurleistungen

Mit einer Rohrnetzberechnung wird der künftige Wasserbedarf in den verschiedenen Versorgungszonen auf der Basis der geplanten Baugebietsentwicklung und der spezifischen Verbräuche der letzten Jahre prognostiziert. Weiter wird im Rahmen dieser Berechnung überprüft, ob in allen Versorgungsgebieten noch die vom Wasserwerk zu liefernden Drücke im Netz gegeben sind. Für eine gesicherte Feuerlöschwasserversorgung ein unabdingbares Muss. Eine solche Rohnetzberechnung soll im nächsten Jahr beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist die vermessungstechnische Aufnahme des Leitungsnetzes. Derzeit liegen solche Aufnahmen noch nicht vor. Der Gemeinderat wird über die Vergabe dieser Ingenieurleistungen beraten.

 

Baugebiet "Nordheim Süd-West III";
Anordnung der Umlegung

Für das Baugebiet „Nordheim Süd-West III“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die Grundstücke nach Lage, Form und Größe in der Weise neu zu ordnen, dass für die künftige bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Aus diesem Grunde soll die Umlegung für dieses Gebiet angeordnet und der Umlegungsausschuss mit der Umlegung beauftragt werden.

 

Bebauungsplanverfahren "Geroldsgrund II";
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren
durch Deckblatt

Der Eigentümer des Grundstücks 2469 plant im nördlichen Teil seines Grundstücks einen Anbau. Ein solcher kann nur sinnvoll umgesetzt werden, wenn der Eigentümer einen Teil des im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifens von der Gemeinde erwirbt und dieser stattdessen als Bauland ausgewiesen wird. Dazu soll der Grünstreifen hier auf seine grundsätzliche Breite von 7 m reduziert werden. Da die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans von untergeordneter städtebaulicher Bedeutung ist, ist sie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zulässig. Der Gemeinderat wird über diese Änderung des Bebauungsplans durch Deckblatt und die öffentliche Auslegung entscheiden.

 

Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz
Der Kunstrasenplatz im Sportgelände ist fertiggestellt und kann auch bespielt werden. Um eine ordnungsgemäße Nutzung dieses Platzes zu gewährleisten ist es notwendig, gewisse Spielregeln aufzustellen. Dies soll durch eine Benutzungsordnung erfolgen.

 

Kooperation Musikverein – Schule;
Bläserklasse
Zwischen der Kurt-von-Marval Grund- und Hauptschule und dem Musikverein besteht seit Herbst 2008 eine Kooperation mit dem Ziel, jeweils die 3. Grundschulklassen zu einer „Bläserklasse“ auszubilden. Die Schüler erhalten zwei Jahre lang einmal pro Woche einen instrumentalbezogenen Gruppenunterricht durch die Lehrer der Musikschule Lauffen. Die Kosten werden –bis auf einen geringen Elternanteil- von der Gemeinde und der von Marval`schen Stiftung getragen.

Es ist nun zu entscheiden, ob die Gemeinde für eine weitere Bläserklasse, ab Herbst 2014, wieder einen Kostenanteil übernimmt.

 

Finanzzwischenbericht 2014

Der Gemeinderat wird über den Stand der Einnahmen und Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres unterrichtet.

instagram