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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Einziehung des Feldwegs Nr. 2215 im Gewann "Geroldsgrund", Gemarkung Nordheim

Erfasst von: Görz, Bärbel | 24.07.2014 – 07.08.2014

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 329), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Januar 2014 (GBl. S. 49, 51) wird die Einziehung folgender Verkehrsfläche bekanntgemacht:

Feldweg Nr. 2215 im Gewann "Geroldsgrund", Gemarkung Nordheim.
Auf einen Lageplan, der auch beim Bürgermeisteramt (Rathaus, Zi. 6, Herr Müller) eingesehen werden kann, wird verwiesen. Mit der Einziehung verliert der Weg die Eigenschaft als öffentlicher Weg. Der Gemeingebrauch an ihm erlischt.

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diese Verfügung kann nach den §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichts-ordnung innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, Widerspruch erhoben werden.

Nordheim, den 24. Juli 2014

gez. Schiek
Bürgermeister

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