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Mitteilungsblatt Nordheim

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Einziehung des Feldwegs Nr. 2215 (Gemarkung Nordheim) beabsichtigt

Erfasst von: Hauptmann, Mona | 24.04.2014 – 08.05.2014

Es ist beabsichtigt, gemäß § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg den Feldweg Nr. 2215 einzuziehen, weil er als Verkehrsfläche entbehrlich geworden ist. Die Erschließung der angrenzenden Grundstücke ist anderweitig gewährleistet. Beim Bürgermeisteramt (Rathaus, Erdgeschoss, Zi. 5, Herr Müller) kann ein entsprechender Lageplan eingesehen werden. 

Die Einziehungsabsicht wird hiermit gemäß § 7 Absatz 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg bekannt gemacht. Eventuelle Einwendungen können innerhalb von drei Monaten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, erhoben werden.

Nordheim, den 24. April 2014

gez. Schiek
Bürgermeister

 

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