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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Der Mai ist gekommen ...

Erfasst von: Görz, Bärbel | 11.04.2014 – 01.05.2014

Sperrzeit am 1. Mai

Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai um 5.00 Uhr. Das Ordnungsamt bittet um Kenntnisnahme und Beachtung.

1. Mai - "Scherze"

Es ist ein althergebrachtes Brauchtum und als solches auch nicht zu beanstanden, in der Nacht zum 1. Mai seinen lieben Mitmenschen einen Streich zu spielen. Die Ausübung dieses Brauches wird, wenn sie bei den Betroffenen schlimmstenfalls etwas Unbequemlichkeit mit sich bringt, wohl von den meisten Bürgern toleriert - vor allem dann, wenn offenkundig ist, dass die "Scherzbolde" bei ihrem Schabernack selbst ganz schön ins Schwitzen gekommen sind.

Was dann aber Jahr für Jahr so als "Maischerz" ausgedacht und auch ausgeführt wird, hat mit Brauchtum nicht mehr viel zu tun - da werden Roste von Kellerschächten oder andere Sicherungseinrichtungen entfernt, Hindernisse auf Straßen und Wege gebracht, öffentliches und privates Eigentum beschädigt oder zerstört, Gebäude, Denkmäler, Mauern mit Farbschmierereien verunziert. Solche "Heldentaten" sind keine Maischerze mehr, sondern schlichtweg kriminelle Handlungen!

Die Gemeinde wird solche Straftaten, die sich gegen die Gesundheit oder das Eigentum anderer richten, zur Anzeige bringen! Alle, die meinen, sie müssten in der ersten Mainacht ihre "Mütchen kühlen", sollten sich bewusst werden, dass der Grat zwischen Maischerz und Straftat sehr schmal ist und ob ein solcher "Maischerz" eine Vorstrafe wert ist, sollte jeder für sich selbst beurteilen.

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