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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11. April 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 16.04.2014 – 30.04.2014

Bekanntgaben 

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. März 2014 wurde unter Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ über den Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Zimmerer Höhe Nord II“ beschlossen.

Auf der Verkehrswegweisertafel  an der Bundesstraße B27 (Höhe Freibad Lauffen, Fahrtrichtung Heilbronn) wurde dieser Tage bei der Linksabbiegespur der Hinweis auf die Gemeinde Nordheim angebracht. 

 

Wahl des Kommandanten sowie des Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim vom Gemeinderat bestätigt 

In der diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim waren die Herren Siegbert Uzelmaier zum Kommandanten und Andreas Urban zum Stellvertretenden Kommandanten der Nordheimer Wehr (wieder-) gewählt worden. Beide Wahlen wurden, wie es das Feuerwehrgesetz vorschreibt, vom Gemeinderat jeweils einstimmig bestätigt.   

 

Straßenreparaturen 2014 sind vergeben 

Die Tiefbauarbeiten für Straßenreparaturen auf Markung Nordheim waren

öffentlich ausgeschrieben. 4 Firmen hatten Leistungsverzeichnisse abgeholt. Zur Submission am 20.03.2014 lagen 2 Angebote vor. Aus der Prüfung und Wertung der Angebote ging die Firma Dietz& Strobel als annehmbarste Bieterin hervor. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Dietz & Strobel zum Angebotspreis von 237.162,98 € mit den diesjährigen Straßenreparaturarbeiten. 

 

Sanierung der Hölderlinstraße ist beschlossen 

Der erste Entwurf zum Ausbau der Hölderlinstraße wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats gutgeheißen. Zwischenzeitlich wurde eine Bürgerinformation zum Ausbau durchgeführt. Anregungen gingen keine ein. Die Planung wurde daraufhin vom Gemeinderat endgültig gebilligt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt (Baubeschluss). Die Vergabe der Bauarbeiten ist im Juni geplant, mit einem Baubeginn ist ab Juli zu rechnen. Die Pläne zum Ausbau der Hölderlinstraße können auch unter www.nordheim.de eingesehen werden. 

 

Bauhof erhält einen neuen Radlader 

Für den Radlader des Bauhofs, der vor 10 Jahren angeschafft wurde, ist für 2014 im Haushaltsplan eine Ersatzbeschaffung geplant. Aufgrund vorliegender Angebote entschied der Gemeinderat, einen Teleskopradlader der Firma „Merlo“ über die BayWa AG Technik zu erwerben. Der derzeit im Bauhof eingesetzte Radlader wird bei Lieferung des neuen Radladers an die BayWa in Zahlung gegeben.

 

 

Das nach dem Wassergesetz bestehende gemeindliche Vorkaufsrechts im Gewässerrandstreifen wird grundsätzlich ausgeübt  

Das Wassergesetz für Baden-Württemberg in seiner neuen Fassung regelt, dass dem Träger der Unterhaltungslast ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht, auf denen sich ein Gewässerrandstreifen befindet. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht auf diese Teilfläche.

Nach dem Wassergesetz ist ein Gewässerrandstreifen im Außenbereich 10 m und im Innenbereich 5 m breit. In diesen Gewässerrandstreifen sind Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, zur Pflege des Bestands oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Im Gewässerrandstreifen sind u.a. der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten.

 

Der Gemeinderat beschloss, dass zum Schutz der Gewässer für die Teilflächen, auf denen ein Gewässerrandstreifen gegeben ist, ein gemeindliches Vorkaufsrecht grundsätzlich ausgeübt wird. 

 

Projektsteuerer soll die Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden

unterstützen 

Wie bekannt, sollen die beiden älteren Gebäude des Nordheimer Schulzentrums grundlegend saniert und erweitert werden, um den Entwicklungen der Grundschule und der Gemeinschaftsschule den notwendigen Rahmen zu geben. In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2014 wurde eine Entscheidung über die Beauftragung weiterer Projektsteuerungsleistungen zurückgestellt. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung bei zahlreichen Kommunen hinterfragt, ob und welche Erfahrungen mit dem Thema Projektsteuerung vorliegen. Die Umfrage ergab eine deutliche Empfehlung für die Beauftragung eines Projektsteuerers. In einer Vielzahl von Fällen unterschiedlichster Art haben Projektsteuerer offensichtlich ganz wesentlichen Anteil am Gelingen von Projekten; insb. hinsichtlich Kostenkontrolle, Termintreue, Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit.

Die Projektsteuerung umfasst Leistungen in der Projektvorbereitung, der Planung, der Ausführungsvorbereitung und der eigentlichen Ausführung. Zum Projektabschluss ist die Prüfung der Kostenfeststellung beinhaltet.

Angesichts der Größenordnung des Projekts und der damit verbundenen Aufgaben und Risiken erschien es dem Gemeinderat sinnvoll, eine Projektsteuerung in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro Drees & Sommer mit der Projektsteuerung aufgrund des vorgelegten Angebots vom 28.03.2014. 

 

Derzeit keine weitere Planung in Sachen Windenergie 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema Windenergie ist mittlerweile abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Realisierungswahrscheinlichkeit beziehungsweise Erfolgsaussicht der bisher vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen dargestellt. Außerdem wurden die voraussichtlichen Kosten für die weiteren Verfahrensschritte ermittelt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf Nordheimer Gemarkung derzeit nicht weiter verfolgt werden soll. 

 

Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung werden ausgeschrieben 

Nachdem aus kartellrechtlichen Gründen der Betrieb der Straßenbeleuchtung nicht mehr kostenlos von der EnBW angeboten werden darf, hat sich der Gemeinderat im vergangenen Jahr dafür entschieden, das Straßenbeleuchtungsnetz zu erwerben.

Für 2014 wurde die EnBW mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (außer den Leuchten, die wie bisher von der Gemeinde unterhalten werden) beauftragt.

Für den Zeitraum 2015 bis 2018 bietet nun der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) seinen Mitgliedsgemeinden die Teilnahme an einer Bündelausschreibung für den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung an.

Mit Blick auf die Unfallverhütungsvorschriften und letztlich das Haftungsrisiko schlug die Verwaltung vor, an einer Ausschreibung für den Betrieb der gesamten Straßenbeleuchtung, also auch für die Leuchten, teilzunehmen. Dem stimmte der Gemeinderat zu. 

 

Gemeinde bezuschusst Umbaumaßnahmen für Pflegebedürftige 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für 2014 hat die SPD Fraktion beantragt, für Umbaumaßnahmen in einer Wohnung, die erforderlich sind, um älteren Mitbürgern das Bleiben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, einen Zuschuss von 1.000 € zu gewähren.

Einigkeit bestand im Gremium darüber, dass das Thema „Senioren“ neben dem Thema „Kinderbetreuung“ nicht vernachlässigt werden dürfe.

Wichtig sei, dass sich die älteren Mitbürger über die Zuschussmöglichkeiten, die es bereits von den unterschiedlichsten Stellen gibt umfassend beraten lassen. Ansprechpartner ist hier vor allem die Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV-Stelle) Tel. 07133 / 985 825.

Zum Antrag der SPD Fraktion fasste der Gemeinderat mit knapper Mehrheit folgenden Beschluss:

1. Die Gemeinde gewährt für Umbaumaßnahmen in einer Wohnung, die dazu dienen, älteren Mitbürgern das Bleiben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, einen Zuschuss im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

2. Der Zuschuss ist daran gekoppelt, dass der Antragsteller bereits einen Zuschuss für „Wohnumfeldverbesserungen“ von der Pflegekasse erhält.

3. Der Zuschuss beträgt je Haushalt maximal 1.000 €. Sollte der Zuschuss der Pflegekasse nicht in voller Höhe gewährt werden, wird auch der Gemeindezuschuss anteilig reduziert.

4. Diese Zuschussregelung wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Für 2014 sind dazu Mittel in Höhe von 20.000 € im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans bereitzustellen. 

 

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und

Rechnungswesen zum 01.01.2017 

Alle Kommunen in Baden-Württemberg müssen ihr Rechnungswesen bis spätestens 2020 von der Kameralistik auf die Doppik umstellen.

Mit Blick auf die vorher vorzunehmenden Arbeiten (u.a. die Erfassung und Bewertung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gemeinde) und in Abstimmung mit verschiedenen Nachbarkommunen, die ebenfalls mit uns umstellen wollen, wird von der Verwaltung der 01.01.2017 angestrebt.

Dazu liegt nun ein Umstellungsangebot des Rechenzentrums vor.

Der Gemeinderat nahm das Angebot einstimmig an. 

 

Annahme von Spenden 

Folgende Spenden wurden dankend angenommen:

1.  von der Firma Gebrüder Eberhard GmbH & Co.KG, Heilbronn, 300 € für die Feuerwehr der Gemeinde,

2.  eine anonyme Sachspende über 1.037 € für die Ortsbücherei der Gemeinde.

 

Sonstiges und Anfragen, Bürgerfragestunde 

Weil sie sich aus Sicht der Telekom nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen, sollen die Telefonhäuschen vor Gebäude Zabergäustraße 5 in Nordhausen sowie vor dem Rathaus Nordheim abgebaut werden. Die Gemeinde wird der Telekom signalisieren, dass sie damit grundsätzlich nicht einverstanden ist. Falls der Abbau der Telefonhäuschen aber unabwendbar ist, sollen wenigstens einfache Telefonsäulen aufgestellt werden.

 

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen hat, die Schaffung eines Ganztagesangebotes (Wahlform) an der Grundschule zu unterstützen, fand ein sehr gut besuchter Informationsabend in der Schule statt.

Die anschließende Abfrage bei den Eltern traf auf große Resonanz. Für 210 von 245 Kindern liegen inzwischen die Rückmeldungen vor. Bisher möchten sich 137 Kinder für die Regelschule anmelden, teilweise mit zusätzlichen Betreuungszeiten vor und/oder nach der Schule (sogenannte Randzeitenbetreuung).

73 Kinder möchten sich für die Ganztagesschule anmelden, ebenfalls teilweise mit zusätzlicher Betreuung in den Randzeiten.

Dieses überaus starke Interesse liegt noch über dem, was absehbar war und bestätigt nach Ansicht von Schulleitung und Verwaltung eindeutig die Richtigkeit der Entscheidung.

Inzwischen hat auch die Schulkonferenz einstimmig beschlossen, den Antrag auf Genehmigung des Ganztagesbetriebes ab kommendem Schuljahr zu stellen. Schulträger und Schule werden den Genehmigungsantrag fristgerecht auf den Weg bringen. Das ist aber erst der Beginn der eigentlichen Arbeit.

Nun muss zügig geplant werden, damit die Eltern sich verbindlich anmelden können. Bei der Randzeitenbetreuung geht es da insb. um die Kosten, die vom Gemeinderat zu beschließen sind. Für die Schule geht es um die Ausgestaltung des Ganztagesangebotes, wo ebenfalls künftig die Gemeinde als Schulträger schon wegen dem Mittagstisch, aber auch als Bindeglied zu den Partnern für außerunterrichtliche Angebote, Projekte usw. eng mit der Schule zusammenarbeiten wird.

Auch zur Gemeinschaftsschule wurde informiert. Die im ersten Jahr der neuen Schulform geleistete Arbeit spricht ganz offenbar für sich. Bisher haben sich 54 Schüler für die kommende 5. Klasse bei uns angemeldet. Sehr erfreut ist die Schule darüber, dass sich gleich mehrere Schüler mit Realschul- und auch mit Gymnasialempfehlung für die Gemeinschaftsschule entschieden haben.

Die Entwicklung ist vor allem erfreulich, stellt aber Schule und Schulträger auch vor Aufgaben, die rasch angegangen werden sollen.

 

 

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