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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 7. April 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 09.04.2014 – 23.04.2014

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausachen

a)    Flurstück 19/1, Schwaigerner Straße 24;
        Änderung der Terrassenüberdachung mit Anbau eines
        Abstellraumes
        In der Schwaigerner Straße 24 soll eine Änderung der
        Terrassenüberdachung und der Anbau eines Abstellraumes erfolgen.
        Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
        Bebauungsplans liegt war zu entscheiden, ob es sich in die
        Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
        Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

b)   Flurstück 10471, Zimmerer Höhe 3; 
       Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage
       Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
       Bebauungsplanes „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen
       dessen Festsetzungen. Der Stellplatz und die Garage befinden sich
       zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der
       Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
       gemeindliche Einvernehmen.

  

c)    Flurstück 2960 und 2971/1, Lauffener Straße 34 und 36;
        Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes mit
        Erweiterung
        Da das geplante Vorhaben den bauplanungsrechtlichen
        Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, nahm der
        Technische Ausschuss hiervon lediglich Kenntnis.

 

d)   Flurstück 4714/8, Lindenweg 9;
       Antrag auf Befreiung von der laut Bebauungsplan zulässigen Höhe
       für Einfriedungen
       Bei dem Vorhaben entsteht ein Verstoß bezüglich der laut
       Bebauungsplan zulässigen Höhe für Einfriedungen. Das erforderliche
       gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung wurde vom
       Technischen Ausschuss versagt.

 

e)    Flurstück 2382, Wartbergstraße 81;
        Antrag auf Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche
        Bei dem Vorhaben wird die Baugrenze mit der überdachten Terrasse
        und dem Dachvorsprung überschritten. Der Technische Ausschuss
        erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
        Einvernehmen.

 

Flurstück 5492/2, Schafhohle 26;
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme
zur Kühlung und Bewässerung

Zur Kühlung von Betriebstanks und zur indirekten Bewässerung von Weinanbauflächen soll eine Grundwasserentnahme auf dem Grundstück erfolgen. Die Wasserentnahme soll über zwei Entnahmebrunnen erfolgen. Nach der Vorbeiführung des Grundwassers an mehreren Tanks wird es in einem Rückgabebrunnen dem Grundwasserleiter zurückgegeben. In der wasserrechtlichen Erlaubnis soll nach Auffassung des Technischen Ausschusses als Nebenbestimmung aufgenommen werden, dass darauf zu achten ist, dass keine Verbindung zwischen dem gewonnenen „Eigenwasser“ und „öffentlichem Wasser“ vorhanden ist. Außerdem muss sichergestellt werden, dass vom Tiefbrunnen keine Rückwirkung in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich ist.

 

Sanierung von Kanalhausanschlüssen;
Baubeschluss

Aufgrund von aufgetretenen Kanalverstopfungen im Bereich von Hausanschlüssen (Kindergarten Weihen, Kindergarten Nordhausen und Römerstraße) wurde nach deren Beseitigung eine Kamerabefahrung durchgeführt. Die Auswertung der Bilder durch das Ingenieurbüro Ippich ergab, dass eine Sanierung der Schadstellen durch Ausfräsen und Einzug von Inlinern möglich ist. Für die Schadensbehebung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 25.000 € entstehen. Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten fasste der Technische Ausschuss den Baubeschluss.

 

Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule;
Netzanschlussvertrag zur Stromversorgung

Durch die Sanierung und den Anbau weiterer Räume werden diese künftig einen deutlich höheren Strombedarf haben, als bisher. Die vorhandenen Stromleitungen sind hierfür nicht ausreichend. Die Gebäude müssen künftig über eine eigene Trafostation mit Strom versorgt werden. Zur Sicherstellung der Stromversorgung muss daher auf Kosten der Gemeinde vom Gebäude Geißbühl 41 aus entlang des Gehwegs bis südlich des Grundschulgebäudes eine Neuverlegung von 22 kV-Leitungen erfolgen. Hierfür ist der Abschluss eines Netzanschlussvertrages mit dem Stromlieferanten, der Netze BW GmbH erforderlich. Dem stimmte der Technische Ausschuss zu. Die Kosten hierfür werden sich auf rund 49.000 € belaufen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

La/Schä

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