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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung am 11. April 2014 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 09.04.2014 – 23.04.2014

Wahl des Kommandanten sowie des Stellvertretenden
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim;
Zustimmung durch den Gemeinderat

In der diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim wurden die Herren Siegbert Uzelmaier zum Kommandanten und Andreas Urban zum Stellvertretenden Kommandanten der Nordheimer Wehr gewählt. Beide Wahlen müssen vom Gemeinderat noch bestätigt werden, bevor Bürgermeister Volker Schiek die jeweiligen Ernennungsurkunden unterzeichnen kann.

 

Straßenreparaturen 2014, Ausschreibung von
Jahresauftragnehmerleistungen;
Vergabe von Lieferung und Leistungen

Die Tiefbauarbeiten für Straßenreparaturen auf der Markung Nordheim waren öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat wird über die Vergabe der Unterhaltungsarbeiten beraten.

 

Sanierung Hölderlinstraße im Bereich zwischen der Straße
Auf dem Weihen und der Mörikestraße;
Billigung des Planentwurfs, Baubeschluss

Der erste Entwurf zum Ausbau der Hölderlinstraße wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats gutgeheißen. Zwischenzeitlich wurde eine Bürgerinformation zum Ausbau durchgeführt. Anregungen gingen keine ein. Die Planung soll nun endgültig gebilligt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt werden (Baubeschluss).

 

Ersatzbeschaffung eines Radladers

Für den Radlader des Bauhofs, der vor 10 Jahren angeschafft wurde, ist für 2014 im Haushaltsplan eine Ersatzbeschaffung geplant. Von der Verwaltung wurden daraufhin Angebote für eine Ersatzbeschaffung eingeholt, über die vom Gemeinderat zu entscheiden ist.

 

Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im
Gewässerrandstreifen nach Wassergesetz;
Grundsatzbeschluss

Das Wassergesetz für Baden-Württemberg in seiner neuen Fassung regelt, dass dem Träger der Unterhaltungslast ein Vorkaufs-recht an Grundstücken zusteht, auf denen sich ein Gewässerrandstreifen befindet. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht auf diese Teilfläche.

Nach dem Wassergesetz ist ein Gewässerrandstreifen im Außenbereich
10 m und im Innenbereich 5 m breit. In diesen Gewässerrandstreifen sind Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, zur Pflege des Bestands oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Im Gewässerrandstreifen sind u.a. der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten. 

Der Gemeinderat wird darüber entscheiden, ob zum Schutz der Gewässer grundsätzlich für die Teilflächen, auf denen ein Gewässerrandstreifen gegeben ist, ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird.

 

Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden im Zusammenhang
mit der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule und sukzessivem
Aufbau eines Ganztagsangebotes für die Grundschule;
Beauftragung weiterer Projektsteuerungsleistungen

In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2014 wurde eine Entscheidung über die Beauftragung weiterer Projektsteuerungsleistungen zurückgestellt. Zwischenseitlich hat die Verwaltung bei zahlreichen Kommunen hinterfragt, ob und welche Erfahrungen mit dem Thema Projektsteuerung vorliegen. Demnach haben Projektsteuerer in einer Vielzahl von Fällen unterschiedlichster Art offensichtlich ganz wesentlichen Anteil am Gelingen von Projekten; insb. hinsichtlich Kostenkontrolle, Termintreue, Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit.

Angesichts der Größenordnung des Projekts und der damit verbundenen Aufgaben und Risiken erscheint es der Verwaltung sinnvoll, eine Projektsteuerung in Auftrag zu geben. Das Büro Drees & Sommer, Stuttgart, das bereits mit der Erstellung einer Projektanalyse beauftragt war, wurde gebeten hierfür ein Angebot vorzulegen. Der Gemeinderat wird über eine Beauftragung entscheiden.

 

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema Windenergie; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema Windenergie ist mittlerweile abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Realisierungswahrscheinlichkeit beziehungsweise Erfolgsaussicht der bisher vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen dargestellt. Außerdem wurden die voraussichtlichen Kosten für die weiteren Verfahrensschritte ermittelt. Der Gemeinderat wird darüber entscheiden, ob das Flächennutzungsplanverfahren für die möglichen Konzentrationszonen auf Nordheimer Gemarkung nach den nun vorliegenden Kenntnissen fortgeführt werden soll.

 

Bündelausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung

Nachdem aus kartellrechtlichen Gründen der Betrieb der Straßenbeleuchtung nicht mehr kostenlos von der EnBW angeboten werden darf, hat sich die Gemeinde dafür entschieden, das Straßenbeleuchtungsnetz zu erwerben. Nun hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob sich die Gemeinde an einer Bündelausschreibung für den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung beteiligt.

 

Haushaltsplan 2014;
Antrag der SPD Fraktion auf Gewährung von
Zuschüssen für Umbaumaßnahmen

ImRahmen der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2014 hat die SPD-Fraktion beantragt, für Umbaumaßnahmen in einer Wohnung, die erforderlich sind um älteren Mitbürgern das Bleiben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, einen Zuschuss von 1.000 € zu gewähren. Über diesen Antrag hat der Gemeinderat zu entscheiden.

 

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2017

Die Kommunen von Baden-Württemberg müssen bis spätestens 2020 ihre Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik umstellen.

Das für uns zuständige Rechenzentrum hat der Gemeinde nun ein Umstellungsangebot auf 01.01.2017 gemacht. Dem muss der Gemeinderat noch zustimmen.

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