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Minijobs: Brutto für netto?
Erfasst von: Hauptmann, Mona | 10.05.2012 – 24.05.2012
Müssen für Minijobs Sozialabgaben entrichtet werden? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert.
Grundsätzlich gilt: Wer nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, muss nichts abführen. Die Sozialabgaben beim „Minijob“ zahlt allein der Arbeitgeber als Pauschalabgabe in der Regel 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber kann jedoch den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Investiert er beispielsweise bei 400 Euro Entgelt 18,40 Euro monatlich, erwirbt er dafür den vollen Schutz der Rentenversicherung. Das hat Vorteile – nicht nur bei der späteren Rente: Man kann dann unter anderem die Gesundheitspräventionsprogramme der Rentenversicherung nutzen und eine Riester-Rente abschließen.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Heilbronn und über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.




