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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. April 2012

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.04.2012 – 07.05.2012

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

1. Bausachen:

     a)  Flurstück 72 und 140/1, Weinbergstraße 1 
           Einbau von zwei Dachgauben
           Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten  
           Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss hatte daher zu prüfen,
           ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies
           wurde bejaht und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen
           erteilt.
 

      b)  Flurstück 10052, Hölderlinstraße 21
            Einbau von zwei Dachgauben
           
Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des
            Bebauungsplans. Der vorgeschriebene Abstand der Gaube zum
            First wird nicht eingehalten. Der Technische Ausschuss erteilte das
            für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
            erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31
            BauGB.

      c)  Flurstück 4267/6, Seyboldstraße 18
            Verbreiterung der Dachgauben

            Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten  
            Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss hatte daher zu prüfen,
            ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies
            wurde bejaht und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen
            erteilt.

      d)  Flurstück 228, Südstraße 44
            Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Garagenneubau
           
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
            Bebauungsplans sowie im Sanierungsgebiet. Der Technische
            Ausschuss hatte daher zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die
            Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht und das
            erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt sowie die
            sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.

 

2. Ergänzung von Spielgeräten auf den Spielplätzen Geroldsgrund und 
    Weihen
Auf den Spielplätzen Geroldsgrund und Weihen mussten im   
vergangenen Jahr Kombispielgeräte abgebaut werden, da die Holzteile
so verrottet waren, dass eine Ausbesserung keinen Sinn mehr machte. 
Die Verwaltung hatte über das Mitteilungsblatt aufgerufen, Anregungen 
für einen Ersatz vorzutragen. Die Anregungen sind in die 
Planungsüberlegungen eingeflossen. Der Technische Ausschuss hat 
den vorgeschlagenen Spielkombinationen mit kleinen Änderungen 
zugestimmt und die Verwaltung mit der Abwicklung beauftragt.

3. Windfang im Kindergarten Weihen
Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen wurde angeregt, im Kindergarten Weihen einen bisher fehlenden Windfang einzubauen. Aus verschiedenen möglichen Alternativen hat sich der Technische Ausschuss für eine entschieden. Außerdem wird der bisher nur über Stufen mögliche Zugang um eine barrierefreie Variante ergänzt.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

                                                                                                                                    ne

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