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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19. März 2012

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.03.2012 – 02.04.2012

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausachen

a) Flurstück 3907/7, Breibachweg 1;
     Errichtung einer Doppelgarage
     Die geplante Garage soll teilweise in einer laut Bauvorschriften 
     „unüberbaubaren Fläche“ erstellt werden. Das der Bebauungsplan nicht
     qualifiziert ist, war darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die  
     Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde grundsätzlich bejaht und das
     gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass die
     Garage mindestens 1,5 m von der öffentlichen Verkehrs abrückt.

b)  Flurstück 61/5, Hauptstraße 65;
      Montage eines Werbebanners
      Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
      Bebauungsplans. Es war daher zu prüfen, ob es sich in die
      Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
      Ausschuss bejaht. Da das Bauvorhaben zudem im Sanierungsgebiet
      liegt, erteilte der Technische Ausschuss auch die hierzu erforderliche
      sanierungsrechtliche Genehmigung.

c)   Flurstück 5481/1, Nordstraße 12;
       Erweiterung einer Werkhalle
       Die geplante Werkhalle entspricht den Festsetzungen des
       Bebauungsplanes. Lediglich eine Stützmauer überschreitet die
       nordwestliche Grenze des Baufensters. Der Technische Ausschuss
       erteilte bezüglich dieses Verstoßes das gemeindliche Einvernehmen
       zu einer Befreiung nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB.

d)  Flurstück 126, Rathausgasse 11;
      Abbruch Dach und Obergeschoss, Anbau im Erdgeschoss,
      Wintergarten und neues Walmdach

      Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten  
      Bebauungsplans. Es war daher zu prüfen, ob es sich in die
      Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
      Ausschuss bejaht

Sonstiges

Baumkataster:
Bäume im öffentlichen Verkehrsraum unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht. Die Baumkontrolle ist daher unabwendbare Aufgabe der Gemeinde. Nur so kann letztendlich gerichtstauglich der verkehrssichere Zustand der gemeindeeigenen Bäume dokumentiert werden. Dies erfolgt in einem sogenannten Baumkataster. Die Baumkontrollen müssen zwischenzeitlich entsprechend dem Standard der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FFL) durchgeführt werden. Die bisher in der Gemeinde vorhandenen Daten entsprechen nicht diesen Anforderungen. Der Technische Ausschuss beauftragte daher das Ingenieurbüro Imiba, Brackenheim, mit der Erfassung und Bewertung des Nordheimer Baumbestandes.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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