Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.02.2012 – 29.02.2012
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
1. Bausachen:
a) Flurstück 10367+10368, Lange Hälden 37;
Neubau eines Vierfamilienhauses mit Garage und drei Stellplätzen
Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Vorgaben
des Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss nahm vom
Vorhaben Kenntnis.
b) Flurstück 352, Talstraße 25;
Ausbau der bestehenden Scheune, Erweiterung der zwei
Wohnungen
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss hatte daher zu prüfen,
ob sich der geplante Scheunenausbau in die Umgebungsbebauung
einfügt. Dies wurde bejaht und das erforderliche gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
c) Flurstück 784/1, Rosenstraße 4;
Änderung des Elternschlafzimmers und Kinderzimmers in einen
Fußpflegeraum und ein Büro.
Eine Fußpflegepraxis stellt baurechtlich eine gewerbliche Nutzung
dar. Diese ist in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahms-
weise zulässig. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Aus-
nahme erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. §
31 BauGB.
d) Flurstück 10393, Muskatellerweg 2;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Das Bauvorhaben überschreitet mit Dachvorsprung und Vordach
geringfügig das Baufenster. Der Gemeinderat erteilte das für eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31
BauGB.
e) Flurstück 5510/9, Schafhohle 12;
Geländeabsenkung und Einebnung zum Lagerplatz
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss nahm hiervon
Kenntnis.
f) Flurstück 5154/1, Landturmstraße 15;
Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes
Das geplante Bürogebäude soll in Teilen außerhalb des Baufensters
erstellt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderliche
gemeindliche Einvernehmen.
g) Flurstück 10226, Märzenäcker 6;
An- und Umbau an bestehendes Wohnhaus
Das Bauvorhaben überschreitet mit einem Glasdach geringfügig das
Baufenster. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
2. Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach dem Wasserhaus-
haltsgesetz;
Planung und Realisierung von nachzurüstenden Messeinrichtungen in
den Regenüberlaufbecken Seewiesen und Lauffener Straße sowie
Einbau eines Drosselorgans im RÜB Seewiesen
Aufgrund europäischer Normen ist die Gemeinde verpflichtet, Regenüberlaufbecken mit Mess- und Drosseleinrichtungen nachzurüsten. Die Gemeinde wurde hierzu vom Landratsamt aufgefordert und muss dieser Verpflichtung in diesem Jahr nachkommen. Der Technische Ausschuss beauftragte das Ingenieurbüro Schöll Consult, Aalen, mit den hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Leistungen beschränkt unter mehreren Fachfirmen auszuschreiben.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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