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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.02.2012 – 29.02.2012

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

1. Bausachen:

a)  Flurstück 10367+10368, Lange Hälden 37;
      Neubau eines Vierfamilienhauses mit Garage und drei Stellplätzen

      Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Vorgaben
      des Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss nahm vom  
      Vorhaben Kenntnis.

b)  Flurstück 352, Talstraße 25; 
      Ausbau der bestehenden Scheune, Erweiterung der zwei     
      Wohnungen

      Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten    
      Bebauungsplans. Der Technische Ausschuss hatte daher zu prüfen,
      ob sich der geplante Scheunenausbau in die Umgebungsbebauung
      einfügt. Dies wurde bejaht und das erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen erteilt.

 

c)   Flurstück 784/1, Rosenstraße 4;
      Änderung des Elternschlafzimmers und Kinderzimmers in einen  
      Fußpflegeraum und ein Büro.

       Eine Fußpflegepraxis stellt baurechtlich eine gewerbliche Nutzung
       dar. Diese  ist in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahms-
       weise zulässig. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Aus-
       nahme erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. §
       31 BauGB.

d)  Flurstück 10393, Muskatellerweg 2;
      Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

       Das Bauvorhaben überschreitet mit Dachvorsprung und Vordach
       geringfügig das Baufenster. Der Gemeinderat erteilte das für eine
       Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31
       BauGB.

e)  Flurstück 5510/9, Schafhohle 12;
      Geländeabsenkung und Einebnung zum Lagerplatz

       Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des 
       Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss nahm hiervon
       Kenntnis.

 

f)  Flurstück 5154/1, Landturmstraße 15;
     Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes

 

      Das geplante Bürogebäude soll in Teilen außerhalb des Baufensters
      erstellt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine
      Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen.

 

g)  Flurstück 10226, Märzenäcker 6;
      An- und Umbau an bestehendes Wohnhaus

 

      Das Bauvorhaben überschreitet mit einem Glasdach geringfügig das   
      Baufenster. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
      erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

2. Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der
     Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach dem Wasserhaus-
     haltsgesetz;
     Planung und Realisierung von nachzurüstenden Messeinrichtungen in
     den Regenüberlaufbecken Seewiesen und Lauffener Straße sowie
     Einbau eines Drosselorgans im RÜB Seewiesen

 

Aufgrund europäischer Normen ist die Gemeinde verpflichtet, Regenüberlaufbecken mit Mess- und Drosseleinrichtungen nachzurüsten. Die Gemeinde wurde hierzu vom Landratsamt aufgefordert und muss dieser Verpflichtung in diesem Jahr nachkommen. Der Technische Ausschuss beauftragte das Ingenieurbüro Schöll Consult, Aalen, mit den hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Leistungen beschränkt unter mehreren Fachfirmen auszuschreiben.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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