Mitteilungsblatt Nordheim
Einladung zum Gemeinderat und seinen Ausschüssen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 09.01.2012 – 09.01.2012
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstück 7572, Gewann Seeloch;
Erstellung eines Bienenhauses
Auf Flurstück 7572 soll ein Bienenhaus erstellt werden. Bienenhäuser werden im Außenbereich als sogenannte „privilegierte Vorhaben“ angesehen. Allerdings könnten durch das Vorhaben aufgrund der Nähe zu Weinbergen Probleme mit der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke entstehen (Spritzmittelabdrift). Diese Frage muss aber durch die Fachbehörden beim Landratsamt geklärt werden. Der Technische Ausschuss erteilte daher sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass durch den Betrieb des Bienenhauses die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nicht in ihrer Bewirtschaftung beeinträchtigt werden.
b) Flurstück 9841, Kirchstraße 29;
Erstellung einer Dachgaube
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.
c) Flurstück 1/34 und 5023, Kirchstraße 39, 41 und 43;
Neubau von 20 Eigentumswohnungen mit 24 Tiefgaragenstell- plätzen und 6 Stellplätzen im Freien
Südlich der Kirchstraße sollen in 3 Gebäuden insgesamt 20 Eigentumswohnungen entstehen. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, war vom Technischen Ausschuss darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
d) Flurstück 10354, Hausener Straße 66/1;
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage
Der Bauamtsleiter erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Das geplante Bauvorhaben verstößt gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Dachgeschoss wird (rein rechnerisch) zu einem Vollgeschoss, obwohl die zulässigen Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
e) Flurstück 10355, Hausener Straße 66;
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage
Der Bauamtsleiter erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Das geplante Bauvorhaben verstößt gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Dachgeschoss wird (rein rechnerisch) zu einem Vollgeschoss, obwohl die zulässigen Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden. Weiter wird das Baufenster durch die geplante Terrasse geringfügig überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
f) Flurstück 10314, Hausener Straße 113;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Das geplante Bauvorhaben verstößt gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Baufenster wird durch die geplante Terrasse und den Dachvorsprung geringfügig überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den
Grundstücken 780, 781, 783, 784 und 788, Gewann „Rittweg“
Im Gewann „Rittweg“ sollen mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu Zwecken der Bodenverbesserung und der Bewirtschaftungserleichterung aufgefüllt werden. Die Gemeinde erteilte das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.




