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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Mitteilung des Landratsamts

Erfasst von: | 19.12.2011 – 20.12.2012

Informationen für Landwirte

In Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg informiert das Landratsamt – Landwirtschaftsamt – am Dienstag, den 10. Januar 2012, um 13.30 Uhr, im Dorfsaal in Neudenau-Kreßbach über Sortenempfehlungen zur Frühjahrsaussaat, Entwicklungen bei der Herbizidresistenz, Pflanzenschutz, neue Rechtsvorschriften und über die Entwicklungen im Wasserschutz (SchALVO, Wasserrahmenrichtlinien). 

Veranstaltung am Dienstag, den 17. Januar, um 19.30 Uhr in Eppingen, Gaststätte Villa Waldeck: Sortenempfehlungen zur Frühjahrsaussaat, neue Zuckerrübenkrankheiten, Depot-Düngung zu Weizen und Mais, neue Rechtsvorschriften und Entwicklungen im Wasserschutz (SchALVO, Wasserrahmenrichtlinien).

Veranstaltung am Donnerstag, den 19. Januar, um 19.30 Uhr, Heuchelbergkellerei Schwaigern: Unkraut- und Krankheitsbekämpfung im Getreide, Sortenempfehlung zur Frühjahrsaussaat, neue Zuckerrübenkrankheiten, neue Rechtsvorschriften sowie Entwicklungen im Wasserschutz (SchALVO, Wasserrahmenrichtlinien).  

 

Waldwegebau ist genehmigungspflichtig

Der Waldwegebau ist nicht nur Sache des Grundeigentümers und fällt auch nicht unter die begünstigende Forstwirtschaftsklausel des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Walderschließung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, für die nachhaltige Lieferung von Holz und die nachhaltige Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion. Damit alle Funktionen im Gleichgewicht bleiben, prüft das Landratsamt die Genehmigungsfähigkeit von Waldwegen und erteilt die erforderlichen Gestattungen. Der Bau eines Waldweges muss deshalb vor Baubeginn beim Landratsamt beantragt werden. Informationen gibt es beim örtlich zuständigen Förster oder beim Kreisforstamt im Landratsamt.

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