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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14. September 2011

Erfasst von: | 21.09.2011 – 03.10.2011

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

a)  Flurstück 2333, Wartbergstraße 40;
      Errichtung einer Fertiggarage
     -Bauvoranfrage-


Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Die Garage soll nur einen Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme nach § 36 in Verbindung mit § 31 BauGB unter der Bedingung, dass mit der Garage, wie im Bebauungsplan ausdrücklich vorgeschrieben, ein Abstand von 2 m zur befestigten Verkehrsfläche eingehalten wird.

 

b)  Flurstück 1268/1, Klausenstraße 15;

      Neubau Einfamilienhaus mit Carport

Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

c)   Flurstück 5154/8, Landturmstraße 10;
       Errichtung von Großflächenwerbung


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kelteräcker IV“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

d)  Flurstück 10355, Hausener Straße 66;
      Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte

      mit Garage im Untergeschoss
      -Bauvoranfrage
-


Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. So soll der Kniestock um 25 cm im Dachgeschoss angehoben werden. Dadurch entsteht ein anrechenbares Vollgeschoss. Weiter wird um die Zustimmung gebeten, den öffentlichen Grünstreifen als Zugang mit einer Breite von 1,50 m anzulegen.

In vergleichbaren Fällen wurde die Erschließung eines Baugrundstückes über öffentliche Grünflächen nicht gestattet. Der Technische Ausschuss hielt an dieser Beschlusslage fest und versagte ein Einvernehmen hierzu.

Mit dem geplanten Vorhaben werden die zulässigen Trauf- und Firsthöhen eingehalten. Dennoch entsteht rein rechnerisch ein weiteres anrechenbares Vollgeschoss. In vergleichbaren Fällen wurde eine Befreiung erteilt.

Dies ist auch hier der Fall. Der Technische Ausschuss erteilte bezüglich dieses Verstoßes daher das nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erforderliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

e)   Flurstück 2472/1, Bussardring 9;
      Errichtung Einfamilienhaus mit Doppelgarage

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geroldsgrund II“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen. Rein rechnerisch entsteht durch den Dachgeschossausbau ein zweites Vollgeschoss. Die bebauungsplanmäßig vorgegebenen Trauf- und Firsthöhen werden aber eingehalten. Der Technische Ausschuss erteilte bezüglich dieses Verstoßes daher das nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erforderliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Vogelnestschaukel im Spielplatz Nordheim Süd-West

Die Vogelnestschaukel im Spielplatz ist bei Kleinkindern heiß begehrt. Leider wird das Spielgerät aber immer wieder von einigen unvernünftigen Jugendlichen – auch bzw. vor allem in den Abendstunden und zu Nachtzeiten – als Treffpunkt missbraucht. Dies sorgt bei den Nachbarn für zunehmenden Unmut. Ein extra wegen dieser Vorfälle angebrachtes Hinweisschild, dass bei weiterem Missbrauch eine Beseitigung des Spielgerätes erwogen wird, blieb bisher erfolglos.

Aufgrund einer gestiegenen Häufigkeit dieser „Treffs“ fühlen sich die Angrenzer unzumutbar belästigt und haben mit einer Unterschriftenaktion um Beseitigung dieses Spielgeräts gebeten.

Der Technische Ausschuss kam nach ausführlicher Beratung zum Ergebnis, dass das Spielgerät zunächst weiter stehen bleiben soll. Es wird für nicht hinnehmbar gehalten, dass viele Kinder darunter leiden sollen, dass ein gern genutztes Spielgerät beseitigt wird, nur weil wenige Jugendliche sich nicht an die Regeln halten können. Der gemeindliche Vollzugsdienst wird künftig verstärkt den Spielplatz überwachen, um gegebenenfalls tätig zu werden.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an. 

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