Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28. März 2011
Erfasst von: Redaktion, WZ | 30.03.2011 – 20.04.2011
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstück 2341, Wartbergstraße 54;
Errichtung einer Fertiggarage
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
"Geroldsgund I" und verstößt gegen dessen Festsetzungen bezüglich der Einhaltung des
Baufensters. Der Technische Ausschuss erteilt das hierfür nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB
erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung.
b) Flurstück 50, Kelterstraße 39
Errichtung eines Doppelcarports
Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss
hatte darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht
und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.
c) Flurstück 10374 und 10375, Hausener Straße 52;
Neubau 4-Familienhaus mit Tiefgarage
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
"Nordheim Süd-West II" und verstößt gegen dessen Festsetzungen.
Die nördliche Baugrenze wird durch Erker um 50 cm überschritten. Die Dachgauben
überschreiten die zulässige Höhe um 30 cm und den Mindestabstand von der Giebelwand um
20 cm. Die zulässige Grundfläche wird ebenfalls geringfügig überschritten. Der Technische
Ausschuss erteilt das hierfür nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche
Einvernehmen zu einer Befreiung.
d) Flurstück 10419 -10422, Hausener Straße 59;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
"Nordheim Süd-West II" und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss
nahm hiervon Kenntnis.
Sonstiges
1. Bandenwerbung auf dem Sportplatz Nordhausen
Der TSV Nordhausen wünscht, Bandenwerbung am Sportplatz anbringen zu dürfen. Einem vergleichbaren Wunsch des TSV Nordheim wurde 2002 entsprochen und mit dem TSV Nordheim eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Dies, so der Technische Ausschuss, soll nun auch für den Sportplatz Nordhausen und den dortigen TSV gelten. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem TSV eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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