Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28. März 2011

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28. März 2011

Erfasst von: Redaktion, WZ | 30.03.2011 – 20.04.2011

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausachen

 

 

a)      Flurstück 2341, Wartbergstraße 54;

         Errichtung einer Fertiggarage

         Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
         "Geroldsgund I" und verstößt gegen dessen Festsetzungen bezüglich der Einhaltung des
         Baufensters. Der Technische Ausschuss erteilt das hierfür nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB
         erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung.

 

 

b)      Flurstück 50, Kelterstraße 39

          Errichtung eines Doppelcarports
          Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Technische Ausschuss
          hatte darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht
          und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

c)        Flurstück 10374 und 10375, Hausener Straße 52;
           Neubau 4-Familienhaus mit Tiefgarage
          

          Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
          "Nordheim Süd-West II" und verstößt gegen dessen Festsetzungen.
          Die nördliche Baugrenze wird durch Erker um 50 cm überschritten. Die Dachgauben
          überschreiten die zulässige Höhe um 30 cm und den Mindestabstand von der Giebelwand um
          20 cm. Die zulässige Grundfläche wird ebenfalls geringfügig überschritten. Der Technische
          Ausschuss erteilt das hierfür nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche 
          Einvernehmen zu einer Befreiung.

 

d)        Flurstück 10419 -10422, Hausener Straße 59;
            Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
            Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 
            "Nordheim Süd-West II" und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss 
            nahm hiervon Kenntnis.

 

Sonstiges

 

1.   Bandenwerbung auf dem Sportplatz Nordhausen

Der TSV Nordhausen wünscht, Bandenwerbung am Sportplatz anbringen zu dürfen. Einem vergleichbaren Wunsch des TSV Nordheim wurde 2002 entsprochen und mit dem TSV Nordheim eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Dies, so der Technische Ausschuss, soll nun auch für den Sportplatz Nordhausen und den dortigen TSV gelten. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem TSV eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

 

La

instagram