Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17. Januar 2011

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17. Januar 2011

Erfasst von: Redaktion, WZ | 18.01.2011 – 01.02.2011

 

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

 

Bausachen:

 

a)   Flurstück 9919, Lerchenstraße 43; 
      Errichtung eines Treppenstudios und Büros

      Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
      Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.



b)  Flurstück 5154/8, Landturmstraße 10;
      Veränderte Ausführung des An- und Umbaus der Pfandrückgabe / Backvorbereitung
      am bestehenden Lebensmittelmarkt 
      Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
      Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.



c)   Flurstück 5136, Lerchenstraße 42;
      Erweiterung Hof- und Ausstellungsfläche mit Lagerregal,
      Verlegung Fahnenmasten
     Die geplanten Fahnenmasten sollen außerhalb des Baufensters erstellt werden. Hierfür erteilte
     der Technische Ausschuss das erforderliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den
     Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante Erweiterung der Hof- und Ausstellungsfläche
     und das Lagerregal entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
     Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.


d)   Flurstück 9907, Ringstraße 5;
       Neubau einer Garage mit Gartenmauer
      Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
      Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.




e)   Flurstück 5492/2 und 5492/4,
       Neubau einer Kelterei mit Weinlager und Verkaufsräumen
       - veränderte Ausführung
      Das Bauvorhaben wird das ausgewiesene Baufenster überschreiten. Weiter wird das Pflanzgebot
      geringfügig tangiert. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung von den
      Festsetzungen des Bebauungsplans erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

La

 

 

instagram